Wir über uns

Die Geburtsstunde der bundesweiten und länderübergreifenden Zusammenarbeit zu Themen und Aufgaben der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) liegt in dem vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) moderierten sogenannten Konsensusprozess zur Qualitätssicherung in der Psychosozialen Notfallversorgung. 120 Delegierte aus 45 Organisationen und Institutionen, die die PSNV in Deutschland maßgeblich verantworten, anbieten und anwenden, haben sich von 2007 bis 2010 in einem intensiven Arbeits- und Abstimmungsprozess auf bundeseinheitliche Kriterien und Qualitätsstandards für die PSNV geeinigt. Auf der abschließenden Konsensuskonferenz im November 2010 wurden dann insgesamt 31 Leitlinien aus sechs zentralen Themenfeldern verabschiedet.

Im Verlauf des Konsensusprozesses konstituierte sich eine Facharbeitsgruppe „Landeszentralstellen und Vernetzungen“. Vertreten in dieser Gruppe waren die Delegierten der Innenministerien und Senate der Länder Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie Mitarbeitende des Referates Psychosoziales Krisenmanagement des BBK. In der Zusammenarbeit wurden Empfehlungen „aus den Ländern für die Länder“ erarbeitet und schließlich die fünf folgenden Leitlinien verabschiedet:

  1. Den Ländern wird die Einrichtung einer Landeszentralstelle oder die Berufung eines Landesbeauftragten für PSNV empfohlen.
  2. Den Ländern wird eine strukturelle Anbindung von Landeszentralstellen bzw. von Landesbeauftragten PSNV an bereits bestehende Strukturen der Gefahren- abwehr empfohlen.
  3. Tätigkeits- und Kompetenzprofil für die personelle Besetzung einer Landeszentralstelle PSNV bzw. einen Landesbeauftragten PSNV.
  4. Den Ländern wird empfohlen, die im Rahmen des Konsensusprozesses verabschiedeten Ergebnisse zur Qualitätssicherung in der PSNV auf Landesebene umzusetzen.
  5. Den Ländern wird empfohlen, die weiterhin erforderlichen Bemühungen zur Qualitätssicherung in der PSNV zu unterstützen und sich daran aktiv zu beteiligen.

Mit diesen Empfehlungen wurden erste strukturelle und inhaltliche Fragestellungen beantwortet, die bei der bundesweiten Implementierung der PSNV auf Länderebene eine wichtige Grundlage bieten und auch heute noch ihre Gültigkeit haben.

Die im Rahmen des Konsensusprozesses verabschiedeten Leitlinien und Qualitätsstandards zur Qualitätssicherung in der PSNV umfassen ein breites Themenspektrum. Jedoch konnten nicht alle aufgeworfenen Fragestellungen zur PSNV abschließend beantwortet werden. Aus diesem Grund war es notwendig, auch zukünftig die Bemühungen zur Qualitätssicherung und fachlichen Weiterentwicklung des Fachgebietes fortzuführen. Um die bundesweite Umsetzung der Empfehlungen auf Länderebene langfristig zu begleiten, wurde die zunächst auf Zeit geplante Facharbeitsgruppe „Landeszentralstellen und Vernetzungen“ in ein ständiges Gremium umgewandelt, das länderübergreifende Fragestellungen zur PSNV diskutiert und auch bisher noch nicht involvierte Bundesländer dabei einbezieht.

Heute ist aus der einstigen Facharbeitsgruppe „Landeszentralstellen und Vernetzungen“ die „Länderübergreifende Facharbeitsgruppe Psychosoziale Notfallversorgung“ geworden.

Die Länderübergreifende Facharbeitsgruppe tagt zweimal jährlich und hat sich auf eine Geschäftsordnung geeinigt sowie sich konstituiert. In der Facharbeitsgruppe wirken die in den Bundesländern PSNV-relevanten Ansprechpartner (Landeskoordinatoren, Landeszentralstellen etc.) sowie das Referat Psychosoziales Krisenmanagement des BBK mit. Jedes Bundesland und das BBK entsenden maximal zwei Mitglieder; weitere Personen, die mit der PSNV auf administrativer und fachlicher Ebene befasst sind, kommen als Gäste hinzu. Das BBK unterstützt das Gremium organisatorisch und fachlich.

Gemäß Geschäftsordnung sind die Aufgaben der Länderübergreifende Facharbeitsgruppe PSNV insbesondere:

  • Unterstützung der Vernetzung der vorhandenen Angebote und Leistungsträger bzw. der Bildung zweckfördernder Netzwerke,
  • Beratung bei der Erarbeitung einheitlicher Qualitäts- und Führungsstandards,
  • Förderung von Arbeitskreisen mit dem Ziel, Strukturen und Abläufe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Bundesländer weiter zu entwickeln,
  • Unterstützung von Fachtagungen sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Einsatzkräfte,
  • Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten und Untersuchungen im Bereich der PSNV,
  • Vorschläge zum Transfer der Ergebnisse der Konsensuskonferenz unter Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Bundesländer.