{"id":72,"date":"2019-08-13T08:32:29","date_gmt":"2019-08-13T08:32:29","guid":{"rendered":"https:\/\/lfag-psnv.de\/?page_id=72"},"modified":"2024-08-13T09:45:32","modified_gmt":"2024-08-13T09:45:32","slug":"geschaeftsordung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wir-ueber-uns\/geschaeftsordung\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordung"},"content":{"rendered":"\n<p>Gesch\u00e4ftsordnung der L\u00e4nder\u00fcbergreifenden Facharbeitsgruppe Psychosoziale Notfallversorgung (L\u00fcFAG PSNV) vom 16.05.2017; zuletzt ge\u00e4ndert am 11.05.2021; Stand: 31. Juli 2024<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><br>Pr\u00e4ambel <\/h4>\n\n\n\n<p>Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Empfehlungen der Konsensuskonferenz zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und in Orientierung an die dort verabschiedeten Qualit\u00e4tsstandards und Leitlinien zur PSNV wurde eine Facharbeitsgruppe Landeszentralstellen und Vernetzung eingerichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter PSNV werden die Gesamtstruktur und Ma\u00dfnahmen der Pr\u00e4vention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notf\u00e4llen bzw. Einsatzsituationen verstanden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name <\/h4>\n\n\n\n<p>Das Gremium f\u00fchrt den Namen \u201eL\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe Psychosoziale Notfallversorgung (L\u00fcFAG PSNV)\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Aufgaben und Ziele <\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Ziel der L\u00e4nder\u00fcbergreifenden Facharbeitsgruppe PSNV ist es, die gem\u00e4\u00df der Empfehlungen der Konsensuskonferenz des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in den L\u00e4ndern in Bezug auf PSNV bestehenden Rahmenbedingungen inhaltlich zusammenzuf\u00fchren sowie allgemeing\u00fcltige und detaillierte Empfehlungen weiterzuentwickeln.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV nimmt die aus Absatz 1 resultierenden Aufgaben wahr, insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Unterst\u00fctzung der Vernetzung der vorhandenen Angebote und Leistungstr\u00e4ger bzw. der Bildung zweckf\u00f6rdernder Netzwerke, <\/li>\n\n\n\n<li>Beratung bei der Erarbeitung einheitlicher Qualit\u00e4ts- und F\u00fchrungsstandards, <\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung von Arbeitskreisen mit dem Ziel, Strukturen und Abl\u00e4ufe unter Ber\u00fccksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Bundesl\u00e4nder weiter zu entwickeln, <\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung von Fachtagungen sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Einsatzkr\u00e4fte, <\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung wissenschaftlicher T\u00e4tigkeiten und Untersuchungen im Bereich der PSNV,  <\/li>\n\n\n\n<li>Vorschl\u00e4ge zum Transfer der Ergebnisse der Konsensuskonferenz unter Ber\u00fccksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Bundesl\u00e4nder.  <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Logo<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV verf\u00fcgt \u00fcber ein Logo: In einem wei\u00dfen Kreis mit schwarzem Rand ist das taktische Zeichen \u201ePsychosoziale Notfallversorgung\u201c in den Farben schwarz-rot-gold dargestellt.<br><br>(2) Das Logo dient zugleich als Qualit\u00e4tslabel, welches die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV nach definierten Kriterien auf Antrag an ein Bundesland verleiht. Bei der Verwendung als Qualit\u00e4tslabel werden zus\u00e4tzlich die Angaben \u201eZertifiziert Level 1\u201c bzw. \u201eZertifiziert Level 2\u201c sowie die Jahreszahl, in welchem das Qualit\u00e4tslabel verliehen wurde, in das Logo aufgenommen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Mitglieder  <\/h4>\n\n\n\n<p>(1) In der L\u00e4nder\u00fcbergreifenden Facharbeitsgruppe PSNV wirken die in den Bundesl\u00e4ndern PSNV relevanten Ansprechpartner (Landeskoordinationen, Landeszentralstellen etc.) sowie das Referat I.3 Psychosoziales Krisenmanagement des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit. Jedes Bundesland und das BBK d\u00fcrfen maximal zwei Mitglieder entsenden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Auf der konstituierenden Sitzung am 15. Mai 2017 erfolgte die erstmalige Bestellung der Mitglieder durch den Vorsitz der L\u00e4nder\u00fcbergreifenden Facharbeitsgruppe PSNV f\u00fcr die Dauer von vier Jahren. Eine Neubestellung der Mitglieder f\u00fcr die folgenden jeweils vierj\u00e4hrigen Bestellungsperioden wird durch den Vorsitz zum 15. Mai am Beginn jeder Bestellungsperiode ausgesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Abbestellung von Mitgliedern erfolgt auf deren Wunsch.<br><br>(4) Eine Neubestellung von Mitgliedern innerhalb der Bestellungsperiode nach Absatz 2 endet automatisch mit dem Ende derselben.<br><br>(5) Weitere Personen, die mit der Psychosozialen Notfallversorgung auf administrativer und fachlicher Ebene befasst sind, sind st\u00e4ndige G\u00e4ste.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Vorsitz <\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV w\u00e4hlt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden\/eine Vorsitzende sowie einen Stellvertreter\/eine Stellvertreterin. Jedes Bundesland sowie das BBK haben eine Stimme. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist eine geheime Wahl durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Amtszeit des Vorsitzes betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich vier Jahre. Die Amtszeit endet automatisch mit dem Ende der Bestellungsperiode gem\u00e4\u00df \u00a74 (2).<br><br>(3) Der Vorsitz kann durch die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV abgew\u00e4hlt werden. Die Abwahl erfolgt auf Antrag von mindestens 2\/3 der Mitglieder gem\u00e4\u00df des in Absatz 1 beschriebenen Wahlprozederes.<br><br>(4) Der Vorsitz l\u00e4dt zu den Sitzungen der Facharbeitsgruppe ein, leitet die Sitzungen und fungiert als Bindeglied zum Referat I.3 Psychosoziales Krisenmanagement des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).<br><br>(5) Der Vorsitz vertritt die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV nach au\u00dfen.<br><br>(6) Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung obliegt dem Referat I.3 Psychosoziales Krisenmanagement des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Sitzungen<\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorsitz beruft die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal j\u00e4hrlich, ein. Au\u00dferdem sind zus\u00e4tzlich Sitzungen einzuberufen, wenn mindestens drei Mitglieder dies verlangen. Zeitpunkt und Ort der n\u00e4chsten regul\u00e4ren Sitzung werden auf der vorhergehenden ordentlichen Sitzung beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Zu den ordentlichen Sitzungen werden die Mitglieder der L\u00e4nder\u00fcbergreifenden Facharbeitsgruppe PSNV unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung sp\u00e4testens vier Wochen im Voraus schriftlich eingeladen. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Mitglieder benachrichtigen im Falle ihrer Verhinderung unverz\u00fcglich ihren Stellvertreter\/ihre Stellvertreterin (falls vorhanden) und setzen den Vorsitz von der Vertretung in Kenntnis.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der\/die Vorsitzende er\u00f6ffnet, leitet und schlie\u00dft die Sitzungen. Zur Unterst\u00fctzung k\u00f6nnen weitere Mitglieder hinzugezogen werden. <\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV kann durch Beschluss gem\u00e4\u00df \u00a77 die Anwesenheit sachverst\u00e4ndiger Personen, die nicht Mitglied sind, zulassen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Sitzungen der L\u00e4nder\u00fcbergreifenden Facharbeitsgruppe PSNV sind nicht \u00f6ffentlich. <\/p>\n\n\n\n<p>(7) \u00dcber jede Sitzung ist durch das Referat I.3 Psychosoziales Krisenmanagement des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das den Mitgliedern und st\u00e4ndigen G\u00e4sten nach Best\u00e4tigung durch den Vorsitz innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung \u00fcbersandt werden soll. Das Protokoll wird zu Beginn der nachfolgenden Sitzung durch die Mitglieder genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Beschlussf\u00e4higkeit und Beschlussfassung <\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die L\u00e4nder\u00fcberfreifende Facharbeitsgruppe PSNV ist beschlussf\u00e4hig, soweit eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und rechtzeitige Ladung erfolgt ist, und wenn mehr als die H\u00e4lfte der Stimmberechtigten gem\u00e4\u00df Absatz 5 anwesend ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Beschlussf\u00e4higkeit wird durch den Vorsitz bei Beginn der Sitzung festgestellt. Sie gilt solange als gewahrt, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgebenen Stimmen . Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch schriftlich im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Jedes Bundesland sowie das BBK haben eine Stimme. G\u00e4ste sind nicht stimmenberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Arbeitsgruppen <\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV kann Arbeitsaussch\u00fcsse f\u00fcr bestimmte Sachthemen bilden. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Mitglieder der Arbeitsaussch\u00fcsse arbeiten der L\u00e4nder\u00fcbergreifende Facharbeitsgruppe PSNV in dem vorgegebenen Umfang und den vorgegebenen Themenbereichen zu. Sie k\u00f6nnen Beschlussempfehlungen abgeben. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung <\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Eine \u00c4nderung dieser Gesch\u00e4ftsordnung kann durch ein stimmberechtigtes Mitglied beantragt werden. \u00dcber eine \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung ist in ordentlicher Sitzung abzustimmen. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung bedarf der Zustimmung von 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Inkrafttreten <\/h4>\n\n\n\n<p>Diese Gesch\u00e4ftsordnung tritt am 11.05.2021 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsordnung der L\u00e4nder\u00fcbergreifenden Facharbeitsgruppe Psychosoziale Notfallversorgung (L\u00fcFAG PSNV) vom 16.05.2017; zuletzt ge\u00e4ndert am 11.05.2021; Stand: 31. Juli 2024 Pr\u00e4ambel Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Empfehlungen der Konsensuskonferenz zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) des Bundesamtes f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und in Orientierung an die dort verabschiedeten Qualit\u00e4tsstandards und Leitlinien zur PSNV wurde eine Facharbeitsgruppe Landeszentralstellen und &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/lfag-psnv.de\/wir-ueber-uns\/geschaeftsordung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eGesch\u00e4ftsordung\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":30,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_bbp_topic_count":0,"_bbp_reply_count":0,"_bbp_total_topic_count":0,"_bbp_total_reply_count":0,"_bbp_voice_count":0,"_bbp_anonymous_reply_count":0,"_bbp_topic_count_hidden":0,"_bbp_reply_count_hidden":0,"_bbp_forum_subforum_count":0,"footnotes":""},"class_list":["post-72","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/72","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=72"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/72\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":407,"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/72\/revisions\/407"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/30"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/lfag-psnv.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=72"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}